Wie verfasst man ISO-37001-Auditfeststellungen und Nichtkonformitätsberichte?

Auditfeststellungen sollten benennen, was beobachtet wurde und wie es sich auf die Anforderungen bezieht. Nichtkonformitätsberichte sollten evidenzbasiert und klar genug sein, um die Planung von Korrekturmassnahmen und die spätere Bewertung durch den Auditor zu stützen.

Das Verfassen von Auditfeststellungen und Nichtkonformitätsberichten ist Teil des Auditabschlusses; der Kurs widmet Tag 4 dem Verfassen von Feststellungen, der Dokumentation von Nichtkonformitäten sowie der Dokumentations- und Qualitätsprüfung. Ziel sind Ergebnisse, die nachvollziehbar, belastbar und für Korrekturmassnahmen nutzbar sind.

Eine brauchbare Auditfeststellung verknüpft drei Elemente: die relevante Anforderung, den beobachteten Nachweis und die Schlussfolgerung. Nachweise sollten spezifisch und überprüfbar sein. Ist der Nachweis schwach, wird die Feststellung angreifbar und das Auditergebnis verliert an Glaubwürdigkeit. Evidenzbasiertes Auditieren stützt diese Disziplin, indem es eine klare Verbindung zwischen Fakten und Anforderungen verlangt.

Nichtkonformitätsberichte sollten Mehrdeutigkeit vermeiden. Sie sollten beschreiben, welche Anforderung nicht erfüllt wurde, wo das Problem beobachtet wurde und welcher Nachweis die Lücke belegt. So kann die auditierte Stelle einen Massnahmenplan erstellen, der das eigentliche Problem statt eines Symptoms behebt. Der Kurs umfasst auch die Bewertung von Massnahmenplänen durch den Auditor, die von einer klaren Nichtkonformitätsaussage abhängt.

Die Qualitätsprüfung ist wichtig, weil die Klarheit des Berichts Teil der Auditprofessionalität ist. Die Agenda sieht Auditdokumentation und Qualitätsprüfung vor dem Auditabschluss vor — also die Prüfung auf Konsistenz, Vollständigkeit und korrekte Auditsprache. Schliesslich sollten Feststellungen die Auditprogrammsteuerung stützen: Werden sie über Audits hinweg konsistent formuliert, werden Trendanalyse und kontinuierliche Verbesserung möglich.

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  • Das Verfassen von Feststellungen und Nichtkonformitätsberichten ist Teil der Agenda von Tag 4.
  • Auditdokumentation und Qualitätsprüfung erfolgen vor dem Auditabschluss.
  • Evidenzbasiertes Auditieren stützt belastbare Schlussfolgerungen und klare Berichterstattung.
  • Der Auditor bewertet Massnahmenpläne, was klare Nichtkonformitätsaussagen voraussetzt.
  • Konsistente Berichterstattung stützt die Steuerung des internen Auditprogramms über die Zeit.

Expert Insight

Starke Feststellungen sind kurz, spezifisch und referenziert. Wenn sich eine Feststellung nicht auf eine Anforderung und eine konkrete Beobachtung zurückführen lässt, hält sie einer Prüfung nicht stand. Fragen Sie beim Verfassen stets: Was haben wir gesehen, auf welche Anforderung bezieht es sich und was bedeutet es für die Konformität?

Vermischen Sie bei Nichtkonformitäten nicht mehrere Sachverhalte in einer Aussage. Trennen Sie sie, damit Korrekturmassnahmen ohne Verwirrung geplant, umgesetzt und bewertet werden können.

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