Welche Nachweise sollten Sie für die NIS2-Bereitschaft vorlegen können?

Sie sollten Governance-Entscheidungen, Risikobeurteilungen, umgesetzte Kontrollen, Artefakte der Vorfallsreaktion sowie Überwachungs- und Testergebnisse vorweisen können.

Bereitschaft wird durch Nachweise belegt, dass Cybersicherheitsmassnahmen definiert, umgesetzt und wirksam sind. Dazu gehören in der Regel Governance-Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungen von Risikoentscheidungen und Dokumentation, die zeigt, wie Kontrollen für kritische Assets ausgewählt und aufrechterhalten wurden.

Operative Nachweise zählen ebenso: geübte Pläne zur Vorfallsreaktion, Aktivitäten zu Schulung und Sensibilisierung, Testergebnisse und Kennzahlen, die Überwachung und kontinuierliche Verbesserung belegen.

Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Nachweise sollten zeigen, wie Risiken zu Kontrollen, Entscheidungen und überprüften Ergebnissen führen.

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  • Governance muss auf benannte Rollen und Handlungen zurückführbar sein.
  • Risikoentscheidungen sollten mit kritischen Diensten und Assets verknüpft sein.
  • Nachweise zur Vorfallsreaktion sollten Übungen und Lehren enthalten.
  • Testergebnisse sollten Abdeckung und Nachverfolgung der Behebung zeigen.
  • Kennzahlen sollten Berichte an die Leitung und Verbesserung unterstützen.

Expert Insight

Wenn Ihre Nachweise keinen Regelkreis zeigen, also gefundene, behobene und erneut getestete Probleme, wirkt Ihr Programm statisch, selbst wenn Kontrollen bestehen.

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