Welche Pflichten ergeben sich aus der EU-KI-Verordnung für Unternehmen?

Die Pflichten aus der EU-KI-Verordnung hängen von zwei Grössen ab: Ihrer Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler) und der Einstufung Ihres Systems (unannehmbares Risiko ist verboten, danach folgen hohes, begrenztes und minimales Risiko). Die meisten Unternehmen sind Betreiber, sie nutzen KI-Systeme von Dritten.

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) unterscheidet vier Risikostufen. Unannehmbares Risiko (Artikel 5): verbotene Praktiken. Hohes Risiko (Artikel 6 und Anhang III): verstärkte Pflichten. Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten. Minimales Risiko: keine verbindlichen Pflichten.

Für den Betreiber eines Hochrisikosystems ergeben sich die wichtigsten Pflichten aus Artikel 26: Nutzung des Systems gemäss den Anweisungen des Anbieters, Sicherstellung der menschlichen Aufsicht, Überwachung des Betriebs, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Aufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle, Information betroffener Personen und, in bestimmten Fällen, Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung (Artikel 27).

Für den Anbieter eines Hochrisikosystems sind die Pflichten umfangreicher (Artikel 9 bis 21): ein Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, automatische Aufzeichnungen, Transparenz gegenüber den Betreibern, eine vorgelagerte Konformitätsbewertung, die CE-Kennzeichnung, die Registrierung in der EU-Datenbank, eine Konformitätserklärung und eine Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.

Für Systeme mit begrenztem Risiko (Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte) gilt eine Transparenzpflicht (Artikel 50): Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren oder dass Inhalte KI-generiert sind. Die Priorität in der Vorbereitung vor dem 2. August 2026: Erfassen Sie Ihre KI-Systeme, stufen Sie jedes anhand von Anhang III ein, bestimmen Sie Ihre Rolle je System und bringen Sie vorrangig die Hochrisikosysteme in die Konformität.

Related Information

  • Vier Risikostufen: unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal
  • Rollen: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler
  • Betreiber von Hochrisikosystemen: Artikel 26, in bestimmten Fällen Grundrechte-Folgenabschätzung (Artikel 27)
  • Anbieter von Hochrisikosystemen: Artikel 9 bis 21 und vorgelagerte Konformitätsbewertung
  • Transparenz (begrenztes Risiko): Artikel 50
  • Priorität 2026: Inventar, Einstufung, Konformitätsplan

Expert Insight

Gehen Sie von Ihrer Rolle aus, nicht von der Technologie: Die meisten Organisationen sind Betreiber, und Artikel 26 ist eine deutlich kürzere Liste als die Anbieterpflichten der Artikel 9 bis 21. Zu wissen, welche Rolle Sie einnehmen, steckt den Umfang des gesamten Programms ab.

Explore related training

Browse all: Cybersicherheit

Browse all FAQs →

Full knowledge base

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern

Notwendige Cookies sind immer aktiv. Sie können nicht wesentliche Cookies akzeptieren, ablehnen oder Ihre Einstellungen anpassen.